AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma KARL STEIN für Verkäufe über den Webshop www.kuechenmaschinen-shop.de


§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehungen, die zwischen der Firma Karl Stein, Inhaberin Christel Goldstein (HRA 2148, Amtsgericht Wetzlar), Hammelskopf 3, 35578 Wetzlar (im Folgenden „Fa. Karl Stein“ genannt) und den Kunden über den Webshop abgeschlossen werden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fa. Karl Stein stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment der Fa. Karl Stein Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Nachdem der Kunde alle Artikel mit gewünschter Anzahl in den Warenkorb gelegt hat, klickt er auf der Seite "Warenkorb" auf den Button "zur Kasse". Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ auf der Seite "Kaufabwicklung" gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab, nachdem er zuvor die Versandadresse und die Zahlungsweise ausgewählt hat. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit durch ein Setzen eines Hakens in dem Feld „Löschen“ und die Benutzung des Buttons „Aktualisieren“ ändern. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde im Abschnitt „Zahlungsweise“ einen Haken in dem Feld „Ich akzeptiere Ihre Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen“ gesetzt hat und dadurch diese Vertragsbedingungen in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Die Fa. Karl Stein schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangs-bestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der Fa. Karl Stein eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die Fa. Karl Stein zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.

§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt die Fa. Karl Stein dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht die Fa. Karl Stein von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt die Fa. Karl Stein dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftrags-bestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch die Fa. Karl Stein berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der Fa. Karl Stein.

§ 5 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise, die auf der Website der Fa. Karl Stein angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Sofern der Versand per Nachnahme erfolgt wird eine Bearbeitungspauschale von € 10,00 erhoben. Zusätzlich gehen die Nachnahmegebühren des Versandunternehmens zu Lasten des Bestellers.

(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand/Paketdienst.

(4) Der Kunde kann sich jederzeit auch für eine Selbstabholung während der betriebsüblichen Öffnungszeiten im Lager der Fa. Karl Stein entscheiden. In diesem Fall entfallen die Versandkosten.

§ 6 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde kann die Bestellung bei Selbstabholung in bar zahlen. Ansonsten erfolgt die Zahlung im Wege der Vorkasse. Zahlungen werden sowohl per EU-Überweisung, PayPal als auch per Scheck akzeptiert.

(2) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er der Fa. Karl Stein Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Fa. Karl Stein nicht aus.

§ 7 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Die Fa. Karl Stein haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von der Fa. Karl Stein gelieferte Sachen 12 Monate.

(2) Eine Garantie besteht bei den von der Fa. Karl Stein gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

§ 8 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinal-pflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. Karl Stein, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fa. Karl Stein nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fa. Karl Stein, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Widerrufsrecht des Verbrauchers

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Die Fa. Karl Stein erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Sie beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz und Teledienstdaten-schutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird die Fa. Karl Stein Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird die Fa. Karl Stein Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

 

§ 12 Garantieverlängerungen

(1) Bedingungen für die 5 Jahre Garantie

1.1 Umfang der Garantie
In diesem Garantievertrag werden alle bei Ihrem Verkäufer gekauften fest
installierten neuen Elektroeinbaugeräte und Standgeräte, z. B. Kühl- oder
Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und
Dunstabzugshauben und Kaffee–Vollautomaten, erfasst.
Der in Punkt 5 angeführte Garantiedienstleister ersetzt Ihnen nach
Maßgabe der folgenden Bedingungen für die Garantie die Kosten der
Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions-,
Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Für Kaffee –
Vollautomaten gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden
Bedingungen gemäß Punkt 7.


1.2. Art des Garantievertrages
Gemäß dem Garantievertrag sorgt der Garantiedienstleister dafür, dass
die Funktionstüchtigkeit des vom Garantievertrag erfassten Gerätes des
Garantieberechtigten durch Wiederherstellung im Garantiefall während
der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.


1.3. Garantiegebühr & Garantiefälle
Die Garantiegebühr ist abhängig von der Gerätegattung sowie dem
Kaufpreis des Gerätes und muss einmalig bei Vertragsabschluss bezahlt
werden. Der Garantiedienstleister übernimmt die Wiederherstellung der
Funktionsfähigkeit des vom Servicevertrag umfassten Gerätes inklusive
mitverpacktem Originalzubehör im Garantiefall. Garantiefälle sind
ausschließlich unvorhergesehene und plötzlich eintretende Gerätefehler
durch:
Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie
und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers.
Eine gewerbliche Nutzung ist möglich, wenn das vom Hersteller für das
entsprechende Gerät vorgesehen ist. Der Garantievertrag gilt weltweit.

1.4. Wann liegt kein Garantiefall vor
Der Garantiedienstleister leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
keine Reparatur oder Ersatz für Gerätefehler oder Schäden
durch Vorsatz;
durch einen Dritten;
durch grobe Fahrlässigkeit;
durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen
der Vorschriften des Herstellers;
für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer
Versicherer oder ein Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw.
haftet;
 durch Abnutzung oder Alterung;
 durch Serienfehler;
 durch Erdbeben und Kriege;
 durch Terror;
 die als kosmetische Schäden gelten, wie z.B. Kratzer, Dellen,
Farbveränderungen usw.;
 durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen, Verlieren,
Diebstahl, Raub und Einbruch;
 durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle;
 durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach
Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und
Elementarschäden;
 durch Schäden aufgrund natürlicher Abnutzung (auch des
Mahlwerks), Überlastung, falsches Zubehör;
 durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-,
Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht speziell für Kaffee-
Vollautomaten freigegebene Kaffeebohnen,;
 durch alle Arten von Software und Daten.
Bei Verstoß gegen diese Garantiebedingungen oder Nichterfüllung der
hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Sie
erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns
beauftragte Kundendienste oder bei Selbstvornahme.
Behoben wird nur der unmittelbare Fehler am Gerät. Für
Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle
Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) wird nicht gehaftet.

1.5. Pflichten des Garantieberechtigten im Garantiefall
Der Garantieberechtigte hat das vom Garantievertrag erfasste Gerät auch
während des Transportes ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach
den Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen. Der
Garantieberechtigte hat bei Auftreten eines Garantiefalles dem
Garantiedienstleister unter www.aqilo.com den Garantiefall unverzüglich,
spätestens eine Woche nach Kenntnisnahme und vor jeder Reparatur
anzuzeigen; dem Garantiedienstleister unverzüglich jede Auskunft in
Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Garantiefalles oder des
Umfanges der zu erbringenden Leistung erforderlich ist, sowie jede
Untersuchung über Ursache und Höhe des Garantiefalles zu gestatten;
vom Garantiedienstleister angeforderte Belege beizubringen. Verletzt der
Garantieberechtigte eine Pflicht nach Punkt 4, so hat der
Garantieberechtigte keinen Anspruch auf eine Garantieleistung.
Ebenso hat der Garantieberechtigte keinen Anspruch auf eine
Garantieleistung, wenn der Garantieberechtigte arglistig über Tatsachen,
die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind, täuscht
oder zu täuschen versucht oder den Garantiefall vorsätzlich herbeiführt.
Die Ansprüche des Garantieberechtigten aus dem Garantievertrag
verjähren nach 6 Monaten.

1.6. Beginn und Ende des Garantievertrages, Verkäufer,
Garantiedienstleister
Der Garantievertrag beginnt nach dem Kauf des Gerätes mit Zahlung der
Garantiegebühr an den Verkäufer und endet nach 5 Jahren. Die
Garantiegebühren werden bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Der Garantievertrag besteht aus diesen allgemeinen Bedingungen und der
Originalrechnung über das vom Garantievertrag erfasste Gerät.
Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation ist deutsch
Der Händler, der auf der Rechnung des vom Garantievertrag erfassten
Gerätes genannt ist, ist der Verkäufer des Garantievertrages. Er ist jedoch
nicht mit der Schadenabwicklung betraut. Diese wird durch die AQILO
GmbH, Wurzbachgasse 20/7, 1150 Wien, Österreich, Firmenbuch Wien:
FN 170057i, kontakt@aqilo.com, www.aqilo.com., vorgenommen.

1.7. Leistungsumfang
Geleistet werden alle für die Wiederherstellung des früheren,
betriebsfertigen Zustandes notwendigen Arbeiten und Transporte, gestellt
werden Ersatz-, Serviceteile sowie Wartungsmaterialien.
Ist das Gerät wirtschaftlich nicht wiederherstellbar, wird dieses durch ein
technisch annähernd gleichwertiges Gerät ersetzt. Eine Auszahlung in bar
ist nicht möglich. Der Altgerätewert ist der auf dem Kaufbeleg genannte
Gerätepreis abzüglich 10% des Gerätepreises pro abgelaufenem Jahr.
Obergrenze der Entschädigung ist der Ersatzgerätepreis, wobei bereits
geleistete Entschädigungen für Vorschäden (z.B. Mehrfachreparaturen)
mitgerechnet werden.
Erhält der Garantieberechtigte im Zuge dieses Vertrages ein
Austauschgerät, so geht das defekte Gerät inklusive Zubehör in das
Eigentum des Garantiedienstleisters über.

1.8. Bedingungen für Kaffee-Vollautomaten
Zusätzlich gilt:
 Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin +
zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko.
 Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig
festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung /
Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung
von 15.000 gebrühten Tassen.
Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler.
 Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadenfall
nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen
Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die
Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen.
 Abweichend von Punkt 6 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf
dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts
begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5.
Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem
Kunden bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen höheren Zeitwert
nachzuweisen.
Für den Garantievertrag einschließlich der Frage seines gültigen
Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen ist deutsches
Recht anzuwenden.
Druckfehler und Gebührenänderungen vorbehalten. Stand 01.11.2017

(2) Bedingungen für die 7 Jahre Garantie

2.1. Umfang der Garantie
In diesem Garantievertrag werden alle bei Ihrem Verkäufer gekauften
fest installierten neuen Elektroeinbaugeräte und Standgeräte, z. B. Kühl
oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und
Dunstabzugshauben und Kaffee– Vollautomaten, erfasst.
Der in Punkt 6 angeführte Garantiedienstleister ersetzt Ihnen nach
Maßgabe der folgenden Bedingungen für die Garantie die Kosten der
Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions-,
Material oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Für Kaffee –
Vollautomaten gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden
Bedingungen gemäß Punkt 8.


2.2. Art des Garantievertrages
Gemäß dem Garantievertrag sorgt der Garantiedienstleister dafür, dass
die Funktionstüchtigkeit des vom Garantievertrag erfassten Gerätes des
Garantieberechtigen durch Wiederherstellung im Garantiefall während
der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.

2.3. Garantiegebühr & Garantiefälle
Die Garantiegebühr ist abhängig von der Gerätegattung sowie dem
Kaufpreis des Gerätes und muss einmalig bei Vertragsabschluss bezahlt
werden. Der Garantiedienstleister übernimmt die Wiederherstellung der
Funktionsfähigkeit des vom Servicevertrag umfassten Gerätes inklusive
mit verpacktem Originalzubehör im Garantiefall. Garantiefälle sind
ausschließlich unvorhergesehene und plötzlich eintretende Gerätefehler
durch:
Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der
Garantie und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers. Eine
gewerbliche Nutzung ist möglich, wenn das vom Hersteller für das
entsprechende Gerät vorgesehen ist. Der Garantievertrag gilt weltweit.

2.4. Wann liegt kein Garantiefall vor
Der Garantiedienstleister leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen keine Reparatur oder Ersatz für Gerätefehler oder Schäden
durch Vorsatz;
durch einen Dritten;
durch grobe Fahrlässigkeit;
durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der
Vorschriften des Herstellers;
für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer Versicherer
oder ein Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw. haftet;
durch Abnutzung oder Alterung;
durch Serienfehler;
durch Erdbeben und Kriege;
durch Terror;
die als kosmetische Schäden gelten, wie z.B. Kratzer, Dellen,
Farbveränderungen usw.;
durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen, Verlieren, Diebstahl,
Raub und Einbruch;
durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle;
durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B.
Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale
Umweltbedingungen und Elementarschäden;
durch Schäden aufgrund natürlicher Abnutzung (auch des Mahlwerks),
Überlastung, falsches Zubehör;
durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-,
Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht speziell für
Kaffee-Vollautomaten freigegebene Kaffeebohnen,durch alle Arten von
Software und Daten. Bei Verstoß gegen diese Garantiebedingungen oder
Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die
Garantie vollständig. Sie erlischt insbesondere bei Reparaturen und
Eingriffen durch nicht von uns beauftragte Kundendienste oder bei
Selbstvornahme. Behoben wird nur der unmittelbare Fehler am Gerät.
Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden,
ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) wird nicht
gehaftet.

2.5. Pflichten des Garantieberechtigen im Garantiefall
Der Garantieberechtigte hat das vom Garantievertrag erfasste Gerät auch
während des Transportes ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den
Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen. Der
Garantieberechtigte hat bei Auftreten eines Garantiefalles dem
Garantiedienstleister unter www.aqilo.com den Garantiefall unverzüglich,
spätestens eine Woche nach Kenntnisnahme und vor jeder Reparatur
anzuzeigen; dem Garantiedienstleister unverzüglich jede Auskunft in
Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Garantiefalles oder des
Umfanges der zu erbringenden Leistung erforderlich ist, sowie jede
Untersuchung über Ursache und Höhe des Garantiefalles zu gestatten; vom
Garantiedienstleister angeforderte Belege beizubringen. Verletzt der
Garantieberechtigte eine Pflicht nach Punkt 5, so hat der Garantieberechtigte
keinen Anspruch auf eine Garantieleistung. Ebenso hat der Garantieberechtigte
keinen Anspruch auf eine Garantieleistung, wenn der Garantieberechtigte
arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von
Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht oder den Garantiefall
vorsätzlich herbeiführt. Die Ansprüche des Garantieberechtigen aus dem
Garantievertrag verjähren nach 6 Monaten.

2.6. Beginn und Ende des Garantievertrages, Verkäufer, Garantiedienstleister
Der Garantievertrag beginnt nach dem Kauf des Gerätes mit Zahlung der
Garantiegebühr an den Verkäufer und endet nach 7 Jahren. Die
Garantiegebühren werden bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Der
Garantievertrag besteht aus diesen allgemeinen Bedingungen und der
Originalrechnung über das vom Garantievertrag erfasste Gerät.
Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation ist deutsch
Der Händler, der auf der Rechnung des vom Garantievertrag erfassten Gerätes
genannt ist, ist der Verkäufer des Garantievertrages. Er ist jedoch nicht mit der
Schadenabwicklung betraut. Diese wird durch die AQILO GmbH,
Mooslackengasse 17, 1190 Wien, Österreich, Firmenbuch Wien: FN 170057i,
kontakt@aqilo.com, www.aqilo.com., vorgenommen.

2.7. Leistungsumfang
Geleistet werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen
Zustandes notwendigen Arbeiten und Transporte, gestellt werden Ersatz-,
Serviceteile sowie Wartungsmaterialien.
Ist das Gerät wirtschaftlich nicht wiederherstellbar, wird dieses durch ein
technisch annähernd gleichwertiges Gerät ersetzt. Eine Auszahlung in bar ist
nicht möglich. Der Altgerätewert ist der auf dem Kaufbeleg genannte
Gerätepreis abzüglich 10% des Gerätepreises pro abgelaufenem Jahr.
Obergrenze der Entschädigung ist der Ersatzgerätepreis, wobei bereits
geleistete Entschädigungen für Vorschäden (z.B. Mehrfachreparaturen)
mitgerechnet werden.
Erhält der Garantieberechtigte im Zuge dieses Vertrages ein Austauschgerät, so
geht das defekte Gerät inklusive Zubehör in das Eigentum des
Garantiedienstleisters über.

2.8. Bedingungen für Kaffee-Vollautomaten, zusätzlich gilt:
Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin + zurück)
erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko.
Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten
Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder
Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 30.000 gebrühten Tassen.
Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler.
Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadenfall nachzuweisen und
muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden,
sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen.
Abweichend von Punkt 7 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen
wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser
beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% im 5. Jahr 55% im 6. Jahr 45% und
im 7. Jahr 35% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden
bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen.
Für den Garantievertrag einschließlich der Frage seines gültigen
Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen ist deutsches Recht
anzuwenden. Druckfehler und Gebührenänderungen vorbehalten.
Stand 01.04.2019

§ 11 Schlussbestimmungen


(1) Auf Verträge zwischen der Fa. Karl Stein und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Fa. Karl Stein der Sitz der Fa. Karl Stein in 35578 Wetzlar.

(3) Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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